Allgemeine Geschäftsbedingungen von JL.Digital GmbH

Friedhofstr. 72, 63263 Neu-Isenburg

(„Auftragnehmer“)

Stand: 01.01.2023

 

 

1. Anwendungsbereich

      1. Diese AGB gelten für alle Verträge über Leistungen des Auftragnehmers ausschließlich. AGB des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer hat diesen ausdrücklich und mindestens in Textform zugestimmt.
      2. Diese AGB gelten auch ohne erneuten Hinweis für Änderungen und Ergänzungen eines geschlossenen Vertrags sowie für neue gleichartige Verträge mit dem Auftraggeber.
      3. Individuelle Abreden zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen AGB.

 

2. Vertragsgegenstand

      1. Der Auftragnehmer erstellt für den Auftraggeber eine suchmaschinenoptimierte Webseite. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot und ergänzenden Leistungsbeschreibungen.
      2. Für die Erstellung der Webseite gelten ergänzend zu diesen AGB die Vorschriften über das Werkvertragsrecht gemäß § 631 ff. BGB. Soweit nach Erstellung der Webseite eine laufende Suchmaschinenoptimierung vereinbart wird, erfolgt diese auf dienstvertraglicher Basis im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Auf andere Leistungen des Auftragnehmers sind diese Bedingungen entsprechend anwendbar.
      3. Der Auftragnehmer erfüllt den Vertrag, indem er dem Auftraggeber den Programmcode der vertragsgemäß hergestellten Webseite übermittelt. Eine Installation der Webseite muss gesondert vereinbart werden. Die Erstellung von Rechtstexten oder Pflichtinformationen für die Webseite ist nicht Vertragsgegenstand. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bei der Veröffentlichung und dem Betrieb seiner Webseite selbst verantwortlich. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen.
      4. Bei der Suchmaschinenoptimierung schuldet der Auftragnehmer die Durchführung allgemeiner Optimierungsmaßnahmen, jedoch kein bestimmtes Ranking in den Ergebnislisten. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass das Ranking in Suchmaschinen von einer Vielzahl von Faktoren abhängt, auf die der Auftragnehmer keinen direkten Einfluss hat.

 

3. Vertragsschluss

      1. Der Auftragnehmer erstellt ein Vertragsangebot, welches der Auftraggeber innerhalb der im Angebot angegebenen Frist annehmen kann. Die Annahme kann in jedweder Form erfolgen, z.B. durch Betätigung einer digitalen Schaltfläche, digitale Unterschrift, Übersendung des gescannten unterzeichneten Angebots oder durch eine Bestätigung per E-Mail. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber den erteilten Auftrag nochmals bestätigen.
      2. Angebote beinhalten keine Kosten für Leistungen Dritter, insbesondere keine Kosten für Bildlizenzen und Drittsoftware. Wünscht der Auftraggeber nach Vertragsschluss Änderungen in der Ausführung oder zusätzliche Leistungen, so wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber den zusätzlichen Kosten- bzw. Zeitaufwand mitteilen. Dieser ist vom Auftraggeber gesondert zu beauftragen.
      3. Sofern Angebotspreise nicht ausdrücklich als Festpreise gekennzeichnet sind, handelt es sich um unverbindliche Kostenvoranschläge. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Ergibt sich, dass die Webseite nicht ohne eine Überschreitung von mehr als 15 % des Kostenvoranschlags erstellt werden kann, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber informieren. Der Auftraggeber kann den Vertrag innerhalb von sieben Tagen kündigen. Kündigt der Auftraggeber, so hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf eine Teilvergütung für die bis zum Zeitpunkt der Kündigung geleistete Arbeit.
      4. Nimmt der Auftraggeber ein Angebot nicht an, so ist er zur Nutzung etwaiger von dem Auftragnehmer bereits angefertigter Entwürfe nicht berechtigt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, an ihn übermittelte Entwürfe einschließlich von ihm angefertigter Kopien zu löschen und dem Auftragnehmer die Löschung zu bestätigen.

 

4. Leistungserbringung

      1. Die Erstellung der Webseite erfolgt auf der Grundlage eines zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Konzepts. Das Konzept wird von dem Auftraggeber, von dem Auftragnehmer oder von beiden Vertragsparteien gemeinsam erstellt. Es wird verbindlich, wenn es von beiden Vertragsparteien bestätigt wird. Wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach einer Besprechung ein Besprechungsprotokoll übersendet, wird dieses verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von drei Werktagen widerspricht.
      2. Nach der Bestätigung des Konzepts beginnt der Auftragnehmer mit der Umsetzung. Ab diesem Zeitpunkt erfordern weitere Änderungswünsche des Auftraggebers die ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers und die Vereinbarung einer zusätzlichen Vergütung.
      3. Die laufende Suchmaschinenoptimierung erfolgt monatlich auf der Grundlage einer softwaregestützten Analyse der Webseite. Der Auftragnehmer ergreift Optimierungsmaßnahmen nach eigenem Ermessen im Rahmen des vereinbarten Zeitkontingents. Ein nicht verbrauchtes Zeitkontingent wird auf den nächsten Monat übertragen.
      4. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen an seinem Sitz. Persönliche Treffen beim Auftraggeber bedürfen einer Vereinbarung im Einzelfall gegen Übernahme der Reisekosten und eines Besprechungshonorars.

 

5. Mitwirkungspflichten

      1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer die zur Leistungserbringung notwendigen Inhalte in der vereinbarten Form sowie alle sonstigen erforderlichen Unterlagen, Informationen und Zugänge zur Verfügung zu stellen.
      2. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass während der gesamten Projektdauer ein mit dem Projekt vertrauter und entscheidungsbefugter Ansprechpartner zur Verfügung steht.
      3. Kommt der Auftraggeber mit einer Mitwirkungshandlung in Verzug, so kann der Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich einerseits nach der Dauer des Verzugs und der Höhe der vereinbarten Vergütung, andererseits nach demjenigen, was der Auftragnehmer infolge des Verzugs an Aufwendungen erspart.
      4. Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber zur Nachholung einer Mitwirkungshandlung eine angemessene Frist mit der Erklärung bestimmen, dass er den Vertrag kündigt, wenn die Mitwirkungshandlung nicht bis zum Ablauf der Frist vorgenommen wird. Der Vertrag gilt als aufgehoben, wenn die Nachholung der Mitwirkungshandlung bis zum Ablauf der Frist nicht erfolgt. In diesem Fall kann der Auftragnehmer einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung verlangen. Eine weitergehende Haftung des Auftraggebers wegen Verschuldens bleibt unberührt.

 

6. Leistungszeit

      1. Die Erstellung der Webseite erfolgt innerhalb der vereinbarten Leistungszeit. Die Leistungszeit beginnt mit Bereitstellung der Inhalte und Zugänge durch den Auftraggeber sowie nach Erhalt der Anzahlung.
      2. Leistungszeiten verlängern sich jeweils um den Zeitraum, für den der Auftraggeber eine geschuldete Mitwirkungshandlung unterlässt. Führt die Verzögerung der geschuldeten Mitwirkung zu einer zeitlichen Kollision mit anderen Projekten des Auftragnehmers, so kann der Auftragnehmer die Leistungserbringung für den Auftraggeber unterbrechen und nach Abschluss seiner anderen Projekte fortsetzen.
      3. Ist der Auftragnehmer aufgrund höherer Gewalt an der Leistungserbringung verhindert, verlängert sich die Leistungszeit um den Zeitraum des Andauerns der höheren Gewalt. Dauert der Zustand höherer Gewalt länger als zwölf Wochen an, sind beide Vertragsparteien zur Kündigung des Vertrags berechtigt.

 

7. Abnahme

      1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsgemäß hergestellte Webseite abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Nimmt der Auftraggeber eine mangelhafte Webseite ab, obwohl er den Mangel kennt, so stehen ihm Mängelrechte nur zu, wenn er sich diese bei der Abnahme vorbehält.
      2. Als abgenommen gilt eine Webseite auch dann, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.

 

8. Vergütung

      1. Es gilt die vereinbarte Vergütung. Umsatzsteuer wird nur ausgewiesen, wenn der Auftragnehmer nicht von der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz Gebrauch macht.
      2. Der Auftraggeber ist zu einer Anzahlung in Höhe von 50 % des Auftragswertes verpflichtet. Die Anzahlung ist innerhalb von sieben Werktagen nach Vertragsschluss fällig. Des Weiteren kann der Auftragnehmer eine Abschlagszahlung in Höhe des Wertes der von ihm erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistung verlangen. Die restliche Vergütung ist bei Abnahme fällig.  Pauschale Vergütungen für die laufende Suchmaschinenoptimierung sind monatlich im Voraus bis zum dritten Werktag zur Zahlung fällig.
      3. Gerät der Auftraggeber mit der Anzahlung oder einer Abschlagszahlung in Zahlungsverzug, so ist der Auftragnehmer nach erfolglosem Ablauf einer dem Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist zum Rücktritt vom Vertrag und zur Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt. Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz sowie die gesetzliche Verzugspauschale in Höhe von 40,00 Euro. Der Auftragnehmer kann aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen.
      4. Zahlungen nach Zahlungsverzug werden zunächst auf ältere Schulden des Auftraggebers anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung entstanden, so werden Zahlungen zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet.

 

9. Nutzungsrechte; Referenznennung

      1. Etwaige von dem Auftragnehmer für den Auftraggeber erworbenen Lizenzen an Inhalten und Drittsoftware werden nur im Rahmen der Lizenzbestimmungen auf den Auftraggeber übertragen.
      2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Impressum der Webseite als Urheber genannt und verlinkt zu werden. Bei einer nachträglichen Bearbeitung der Webseite durch den Auftraggeber kann der Auftragnehmer verlangen, aus dem Impressum entfernt zu werden.
      3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Firma des Auftraggebers einschließlich des Firmenlogos sowie Auszüge der erstellten Arbeiten auf der eigenen Webseite darzustellen und für Zwecke der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit zu verwenden.

 

10. Mängelrechte

      1. Der Auftragnehmer hat im Rahmen des Auftrags einen künstlerischen Gestaltungsspielraum, soweit keine konkreten Vorgaben des Auftraggebers vorliegen. Abweichungen von dem Geschmack des Auftraggebers begründen keinen Mangel.
      2. Ist die Webseite mangelhaft, so kann der Auftraggeber Nacherfüllung verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Mängelrechte des Auftraggebers verjähren in zwölf (12) Monaten. Die Verjährung beginnt mit der Abnahme.
      3. Sofern der Auftraggeber bereits vor Übergabe des Werkes Mängel erkennt, ist er verpflichtet, den Auftragnehmer auf diese hinzuweisen. Zeigt sich nach der Abnahme ein Mangel, so ist der Auftragnehmer nur dann zur Nacherfüllung verpflichtet, wenn die Ursachen für den Mangel bereits bei der Abnahme vorhanden waren und nicht erst später entstanden sind.
      4. Macht der Auftraggeber einen Mangel geltend und stellt sich nach einer Fehlersuche heraus, dass kein Mangel vorlag oder nicht von dem Auftragnehmer verursacht worden ist, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Fehlersuche aufgewendete Zeit des Auftragnehmers zu vergüten.

 

11. Haftung

        1. Der Auftragnehmer haftet für fahrlässig verursachte Vermögensschäden nur in Höhe des vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens. Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Auftraggebers mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem Auftraggeber oder dem Auftragnehmer verursacht worden ist. Dies gilt auch dann, wenn sich das Verschulden des Auftraggebers darauf beschränkt, dass er es unterlassen hat, den Auftragnehmer auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die der Auftragnehmer weder kannte noch kennen musste, oder dass der Auftraggeber es unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern.
        2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation einer Webseite, aber auch die Veränderung der installierten Webseite das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Auftraggeber verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Webseite durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.

     

    12. Vertragslaufzeit

          1. Der Auftraggeber kann nach Projektbeginn bis zur Fertigstellung der Webseite den Vertrag jederzeit kündigen. Kündigt der Auftraggeber, so kann der Auftragnehmer die vereinbarte Gesamtvergütung abzüglich ersparter Aufwendungen für die noch ausstehenden Arbeiten verlangen. Bei einer Kündigung vor Projektbeginn beträgt die Entschädigung 75 % des Auftragswertes, wenn die Kündigung weniger als 14 Tage vor dem vereinbarten Projektbeginn und 50 %, wenn die Kündigung zwischen 15 und 30 Tagen vor Projektbeginn erfolgt.
          2. Verträge über die laufende Suchmaschinenoptimierung haben die vereinbarte Erstlaufzeit. Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils automatisch um den Zeitraum der Erstlaufzeit, wenn es nicht spätestens einen Monat vor dem Ende der Erstlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums von einer Vertragspartei gekündigt wird.

       

      13. Schlussbestimmungen

            1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen Rechtsordnungen.
            2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.